

Wegen den nicht schriftlich protestieren innerhalb der Woche dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, stimmt den Benutzer ausdrücklich ein mit Ausschliessung von allen anderen, und verzichtet ausdrücklich auf Seine zu berufen. Keine einzige gegensätzliche Klausel wird durch Charlotte Castelein akzeptiert.
1. Die Benutzung von Dokumenten und/oder die Rechten, Objekt des vorliegendes Vertrages, ist unterordnet an Voraussetzungen von Gesetze in Bezug auf Urheberrechten und die nachbaren Rechten, beschränkt sich auf die Beschreibung welche hier folgt. Unter Vorbehalt ausdrücklich anderslautende Bedingung, erhalt den Autor das intellektuelle Eigentum auf seine Aufgaben. Da Abstand eines Dokumentes keinesfalls Übergabe von Autorsrechte enthalt und dies auch nicht vermuten lässt, ist jede Reproduktion, Publikation, Ausstellung oder welche Form von Anwendung, nur möglich unter von schriftliche Genehmigung. Die Originale sollten immer den Autor zurück besorgt werden.
2. Die Genehmigung zur Reproduktion entsteht erst nach Zahlung der vereinbarten Preis welcher berechnet wurde auf Basis des SOFAM-Tarifes. Der Benutzer akzeptiert diesen Tarif.
3. Diese Vereinbarung ist intuitu personae abgeschlossen worden. Die Rechten und/oder Dokumente, dessen Objekt, sind nie übertragbar an Dritten, vorbehaltlich unsere vor abgehende, schriftliche und ausdrückliche Genehmigung. Der Benutzer ist haftbar für jeden Bruch dieses Verbotes.
4. In keinem Fall oder keine Arte (Reprogrrafie, Fotokopie, Mikrofilm, Video, elektronisch,, digital oder analog) darf ein neues Original oder eine Kopie welcher Art auch, dieser Dokumente gemacht werden ohne vorausgehende, schriftliche, ausdrückliche Genehmigung.
5. Der Benutzer soll die moralische Rechten des Autors immer respektieren und die Integrität der Aufgaben respektieren, namentlich die Farben genau wiedergeben, die Aufgaben nicht beschädigen oder verformen.
Der Namen des Autors soll explizit bei jede Reproduktion immer wieder wie folgt erwähnt werden : « Name Autor © sofam – Jahr »
6. Der Benutzer verbindet sich formell uns innerhalb die 10 Tagen nach dem ausdrucken, und spätestens 7 Tage vor die verbreitete Publikation, ein Beweisexemplar zu besorgen
7. Unter Vorbehalt ausdrücklich anderslautende Bedingung auf die Vorseite dieses Vertrags, sind alle andere Rechte (Kabel, audiovisuelle Nutzung, Privatkopie, Ausgabe, usw.) vorbehalten.
Unsere Fakturen sollen auf 30 Tagen bezahlt werden, es sei anderslautende Bedingung auf die Vorseite der Faktur. Der Fälligkeitstermin geltet wie Inverzugssetzung. Jede unbezahlte Faktur wird von Rechtswege erhöht mit den gesetzlichen Zinsen und mit einer pauschalen Erhöhung ad 12 % , des Fakturbetrages mit einem Minimum von 74,37 Euro. Diese Erhöhung steht locker der Entschädigung wegen Bruch der Autorsrechten und Gerichtskosten.
Die hervorgehenden Bedingungen tun kein Abbruch an den Rechten und Entschädigungen laut das SOFAM Tarif :
- Benutzung ohne vor abgehende Zustimmung : pauschalen Entschädigung von 200 % des Basisrecht laut das SOFAM Tarif, mit einem Minimum von 123,95 Euro
- Benutzung ohne Erwähnung vom Namen des Autors und/oder seinen Berechtigte : eine pauschalen Entschädigung von 100 % des Basisrechtes berechnet laut des SOFAM Tarifes mit ein Minimum von 123,95 Euro
- Benutzung mit falscher Namen : pauschale Entschädigung von 300 % des Basisrechtes berechnet laut des SOFAM Tarifes, mit einem Minimum von 247,89 Euro
- Änderung der Aufgabe ohne vor abgehende Genehmigung des Autors oder im Falle von Angreifen der Integrität der Aufgabe : eine pauschale Entschädigung von 200 % des Basisrechtes berechnet laut das SOFAM Tarifes, mit einem Minimum von 123,95 Euro.
Der Benutzer wird ebenfalls eine zusätzliche Entschädigung zahlen gleich den reellen Kost von Aufsuchen, Feststellungen, Protokoll, Verlegungen, Ankauf von Überzeugungsstücke von Sofam wie alle andere reellen Kosten ausgesetzt von Sofam wegen seinen Eingriff, mit einem Minimum von 123,95 Euro.
Im Falle von Streitigkeit ist nur das Gericht von Kortrijk zuständig. Das anwendbare Recht ist das Belgische Recht in ausdrücklicher Vereinbarung zwischen die Parteien.
MWst: BE0809.534.878